Bei einer Vollversammlung kommt die Studierendenschaft eines Fachbereiches zusammen. Eine Vollversammlung wird i.d.R. durch die zuständigen Fachschaftsräte einberufen und findet normalerweise jedes Semester statt. Sie dient dazu über Änderungen im Studium, aktuelle Probleme, sowie anstehende Wahlen zu informieren. Weiterhin wird auf Vollversammlungen der Rechenschaftsbericht des Fachschaftsrates entgegengenommen und dieser von den Studierenden entlastet. Für die Teilnahme an einer Vollversammlung sind die Studierenden i.d.R. für den entsprechenden Zeitraum von ihren Veranstaltungen freigestellt. Besprecht dies am Besten im Vorwege mit euren Dozenten.
Vgl. Präsidium des Studierendenparlaments (2007): Rechtsgrundlagen der
Verfassten Studierendenschaft (Universität Hamburg). Online abrufbar unter: http://www.asta-uhh.de/fileadmin/user_upload/Formulare___Downloads/Rechtsgrundlagen/Rechtsgrundlagensammlung-VerfassteStudierendenschaft.pdf