Im Jahre 2001 trat das Hamburgische Hochschulgesetz (HmbHG) in Kraft. Es ist eine Neugestaltung des Landeshochschulgesetzes. Wie der Name bereits verrät, wird hier die Grundordnung der Hochschulen gesetzlich festgehalten. Durch das Gesetz erlangte die Hochschule mehr Eigenverantwortung, stärkere Recht der Studierenden sowie die Leitung der Hochschule mehr Kraft verliehen. Wichtig: Das Gesetz garantiert ein gebührenfreies Studium.
Quelle: Informationsdienst Wissenschaft e.V. (2001): „Neues Hochschulgesetz für Hamburg“ https://idw-online.de/de/news37075 [18.08.2017]