Die Regelungen zur Anwesenheit werden nach den fachspezifischen Bestimmungen der einzelnen Studiengänge meist von den jeweiligen Dozent*innen der Veranstaltungen vorgegeben. Bei vielen Veranstaltungen, die im Rahmen der beruflichen Fachrichtung an der TUHH besucht werden, handelt es sich um Seminare oder integrierte Lehrveranstaltungen in kleinerem Rahmen. Dort herrscht in den meisten Fällen Anwesenheitspflicht. Übliche Regelungen erlauben zwei Fehltermine und eventuell einen dritten bei Vorlage eines Attests. Bei längerer Krankheit oder anderen Umstände sollte frühzeitig Kontakt mit dem*der Dozent*in aufgenommen werden, um Probleme zu vermeiden. Bei größeren Vorlesungen ist eine Anwesenheitspflicht nicht immer gegeben.